Europäische Bürgerinitiative auf gutem Weg - Bundestag beschließt Durchführungsgesetz

Die Europa-Union Deutschland begrüßt, dass der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie mit Zustimmung von SPD und Bündnis '90 / Die Grünen das Gesetz zur Durchführung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Bürgerinitiative (Drucksache 17/7575) verabschiedet hat. Damit ist in Deutschland der Weg für dieses neuartige Instrument direkter Bürgerbeteiligung am europäischen Einigungsprozess geebnet.

Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann

„Für die Europa-Union Deutschland, die den Gesetzgebungsprozess zur Europäischen Bürgerinitiative von Anfang an intensiv begleitet hat, ist es besonders erfreulich, dass das Durchführungsgesetz nutzerfreundlich ist", erklärte heute Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, zuständiges Mitglied des Präsidiums der EUD. „Wir freuen uns auch, dass die Zertifizierung eines internetbasierten Systems der Stimmensammlung, wie von der Europa-Union gefordert, für die Initiatoren einer Bürgerinitiative kostenfrei ist“, so Kaufmann weiter.

Ab dem 1. April 2012 können eine Million EU-Bürgerinnen und -bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, sich mit ihren Vorschlägen für die europäische Gesetzgebung zu befassen. Für jedes EU-Mitgliedsland ist dabei ein Mindestquorum festgelegt, wie viele Unterstützungsbekundungen erforderlich sind, damit die Unterschriften aus diesem Land berücksichtigt werden. Aus Deutschland sind es mindestens 72.000. „Diese Zahl ist keine sehr hohe Hürde", so Frau Kaufmann. „Von daher hofft unser Verband, dass das Instrument Bürgerinitiative erfolgreich zur Anwendung kommen wird. Wir sind gespannt darauf, mit welchen Ideen und Vorschlägen sich die Bürgerinnen und Bürger in und für Europa einbringen werden."